Einen Grundstückskaufvertrag und einen Bauvertrag kann man als privater Bauherr heute nicht mehr ohne vorherige anwaltliche Beratung abschließen. Viele sind der irrigen Auffassung, dass ein zum Beispiel notariell beurkundeter Vertrag insofern auch eine Beratungsleistung des Notars beinhaltet, das ist nicht richtig. Der Notar beurkundet nur die Willenserklärungen der am Vertrag beteiligten Parteien, der Notar darf nicht eine der Vertragsparteien baurechtlich beraten.
Es gibt bei Abschluss eines Bauvertrages zahlreiche rechtliche Aspekte, die zu beachten sind.