In England besteht bereits die Pflicht, vor Erhebung einer Klage in einer Bausache zunächst den außergerichtlichen Schlichter anzurufen, um den Versuch einer außergerichtlichen Regelung herbeizuführen (Arbitration). Das wird in Deutschland auf freiwilliger Basis angeboten. Als Schlichter führe ich derartige Verfahren nach der SO-Bau durch.
Beide Parteien wenden sich einvernehmlich entweder selbst und noch ohne Anwälte oder aber auch schon mit Anwälten an den Schlichter. Beide Parteien können ihren Standpunkt vortragen, die Schlichtung läuft dann relativ schnell. Bisherige Schlichtungsverfahren habe ich in maximal drei bis sechs Monaten abgeschlossen. Viele Fälle eignen sich auch dazu, kurzfristig einen Ortstermin anzuberaumen und die Fragen kurzfristig am Bau zu klären und ggf. binnen weniger Tage einem Ergebnis zuzuführen. Das bietet sich vor allem in den Fällen an, in denen eine Bauunterbrechung für beide Vertragsparteien wirtschaftlich unsinnig ist.
Bisher war es nur in wenigen Fällen notwendig, zu dem Termin dann einen vereidigten Sachverständigen mitzunehmen, um Spezialfragen zu klären, was dann gleich mündlich vor Ort passiert und nicht lange in einem ausführlichen schriftlichen Gutachten.