Baurecht für private Bauherren
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Einen Grundstückskaufvertrag und einen Bauvertrag kann man als privater Bauherr heute nicht mehr ohne vorherige anwaltliche Beratung abschließen. Viele sind der irrigen Auffassung, dass ein zum Beispiel notariell beurkundeter Vertrag insofern auch eine Beratungsleistung des Notars beinhaltet, das ist nicht richtig. Der Notar beurkundet nur die Willenserklärungen der am Vertrag beteiligten Parteien, der Notar darf nicht eine der Vertragsparteien baurechtlich beraten.
Es gibt bei Abschluss eines Bauvertrages zahlreiche rechtliche Aspekte, die zu beachten sind.
Eine gründliche Beratung vorher erspart während der Bauzeit und auch später wegen eventuell etwaiger Mängel viel Zeitaufwand, viele unnötige Nerven, die ansonsten vergeudet werden, zudem kann ein Gerichtsverfahren oft vermieden werden.
Gerichtsverfahren sind in Bausachen oft lang und teuer, teuer deswegen, weil in den meisten Fällen eine Entscheidung nur ergehen kann, wenn vorher ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen eingeholt wird. Aufgrund dieses Kostendrucks enden viele Bauprozesse vor Einholung eines Gutachtens mit einem Vergleich.
Rechtsschutzversicherungen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es sich um reine Bauverträge handelt ohne Einbeziehung baugenehmigungspflichtiger Umstände.