Baurecht für private Bauherren

IHR ÜBERREGIONALER PARTNER IM BAURECHT FÜR PRIVATE BAUHERREN

Einen Grundstückskaufvertrag und einen Bauvertrag kann man als privater Bauherr heute nicht mehr ohne vorherige anwaltliche Beratung abschließen. Viele sind der irrigen Auffassung, dass ein zum Beispiel notariell beurkundeter Vertrag insofern auch eine Beratungsleistung des Notars beinhaltet, das ist nicht richtig. Der Notar beurkundet nur die Willenserklärungen der am Vertrag beteiligten Parteien, der Notar darf nicht eine der Vertragsparteien baurechtlich beraten.

Es gibt bei Abschluss eines Bauvertrages zahlreiche rechtliche Aspekte, die zu beachten sind.

Eine gründliche Beratung vorher erspart während der Bauzeit und auch später wegen eventuell etwaiger Mängel viel Zeitaufwand, viele unnötige Nerven, die ansonsten vergeudet werden, zudem kann ein Gerichtsverfahren oft vermieden werden.

Gerichtsverfahren sind in Bausachen oft lang und teuer, teuer deswegen, weil in den meisten Fällen eine Entscheidung nur ergehen kann, wenn vorher ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigen eingeholt wird. Aufgrund dieses Kostendrucks enden viele Bauprozesse vor Einholung eines Gutachtens mit einem Vergleich.

Rechtsschutzversicherungen können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es sich um reine Bauverträge handelt ohne Einbeziehung baugenehmigungspflichtiger Umstände.

Google Maps inaktiv

Aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen kann dieses Modul nicht geladen werden.
Wenn Sie dieses Modul sehen möchten, passen Sie bitte Ihre Cookie-Einstellungen entsprechend an.

Kanzlei Robert Seidler

  Lion-Feuchtwanger-Str. 1, 49088 Osnabrück
 (0541) 35 84 96 72
 (0541) 35 84 96 73
 info@robert-seidler.de

Route anzeigen